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Einschulungsuntersuchung

Allgemeines

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) ist ein wichtiger Baustein im Übergang vom Kindergarten zur Schule. Im vorletzten Jahr vor der Einschulung werden in Baden-Württemberg alle Kinder durch das lokal zuständige Gesundheitsamt im Rahmen der ESU untersucht. Die Teilnahme an der ESU ist für alle Kinder in Baden-Württemberg Pflicht (§91 Schulgesetz Baden-Württemberg). 

Ziele

Ziele der Einschulungsuntersuchung sind:

  • die Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen, sodass bei den entsprechenden Kindern rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.
  • die gesundheitliche Beratung von Kindern und Eltern.

Es geht bei der ESU nicht um die Frage der „Schulfähigkeit“, sondern um eine mögliche frühzeitige Förderung des Kindes. Falls eine Förderung notwendig ist, bleibt dank der ESU noch genügend Zeit, diese einzuleiten.

Die Entscheidung, ob Kannkinder bereits an der Schulanfängergruppe im Kindergarten teilnehmen können, ist unabhängig von der ESU und wird von Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie den Erzieherinnen und Erziehern getroffen.

Ablauf

Die Einschulungsuntersuchung findet 23 bis 12 Monate vor der termingerechten Einschulung (für gewöhnlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung) statt. 

Die ESU wird in der Regel in der Kindertageseinrichtung durchgeführt. Eltern bzw. Sorgeberechtigte können ihr Kind gerne zur Untersuchung begleiten, dies ist aber nicht erforderlich. Auch wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Untersuchung nicht anwesend sind, erhalten sie trotzdem ausführliche Informationen über die Inhalte und Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung.

Medizinische Assistentinnen und Assistenten untersuchen die Kinder in folgenden Entwicklungsbereichen:

  • Seh- und Hörvermögen

  • Sprache

  • Merkfähigkeit

  • Motorik

  • Malentwicklung

  • Mathematische Basiskompetenz

  • Größe und Gewicht

Über das Ergebnis der ESU werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Bei Bedarf findet eine ergänzende ärztliche Untersuchung statt (an die Untersuchung anschließend oder zu einem späteren Zeitpunkt). Wenn notwendig, beraten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, welche spezifischen Förderungen bis zum Schulbeginn anzuraten sind. Sofern die Eltern bzw. Sorgeberechtigten einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.

Falls erforderlich, findet bei einzelnen Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung eine weitere Untersuchung statt (die sogenannte „Schritt 2 Untersuchung“), um deren Entwicklungsfortschritte nachzuvollziehen und einen optimalen Start in die Schule zu ermöglichen. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. 

Hinweis: In der Regel werden alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, zusätzlich in Schritt 2 ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung die Ärztin oder Arzt des Gesundheitsamtes. Die Entscheidung über eine vorzeitige Aufnahme in die Schule oder eine Zurückstellung trifft die Schule.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) ist ein wichtiger Baustein im Übergang vom Kindergarten zur Schule. Im vorletzten Jahr vor der Einschulung werden in Baden-Württemberg alle Kinder durch das lokal zuständige Gesundheitsamt im Rahmen der ESU untersucht. Die Teilnahme an der ESU ist für alle Kinder in Baden-Württemberg Pflicht (§91 Schulgesetz Baden-Württemberg). 

Ziele der Einschulungsuntersuchung sind:

  • die Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen, sodass bei den entsprechenden Kindern rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.
  • die gesundheitliche Beratung von Kindern und Eltern.

Es geht bei der ESU nicht um die Frage der „Schulfähigkeit“, sondern um eine mögliche frühzeitige Förderung des Kindes. Falls eine Förderung notwendig ist, bleibt dank der ESU noch genügend Zeit, diese einzuleiten.

Die Entscheidung, ob Kannkinder bereits an der Schulanfängergruppe im Kindergarten teilnehmen können, ist unabhängig von der ESU und wird von Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie den Erzieherinnen und Erziehern getroffen.

Die Einschulungsuntersuchung findet 23 bis 12 Monate vor der termingerechten Einschulung (für gewöhnlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung) statt. 

Die ESU wird in der Regel in der Kindertageseinrichtung durchgeführt. Eltern bzw. Sorgeberechtigte können ihr Kind gerne zur Untersuchung begleiten, dies ist aber nicht erforderlich. Auch wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Untersuchung nicht anwesend sind, erhalten sie trotzdem ausführliche Informationen über die Inhalte und Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung.

Medizinische Assistentinnen und Assistenten untersuchen die Kinder in folgenden Entwicklungsbereichen:

  • Seh- und Hörvermögen

  • Sprache

  • Merkfähigkeit

  • Motorik

  • Malentwicklung

  • Mathematische Basiskompetenz

  • Größe und Gewicht

Über das Ergebnis der ESU werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Bei Bedarf findet eine ergänzende ärztliche Untersuchung statt (an die Untersuchung anschließend oder zu einem späteren Zeitpunkt). Wenn notwendig, beraten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, welche spezifischen Förderungen bis zum Schulbeginn anzuraten sind. Sofern die Eltern bzw. Sorgeberechtigten einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.

Falls erforderlich, findet bei einzelnen Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung eine weitere Untersuchung statt (die sogenannte „Schritt 2 Untersuchung“), um deren Entwicklungsfortschritte nachzuvollziehen und einen optimalen Start in die Schule zu ermöglichen. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. 

Hinweis: In der Regel werden alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, zusätzlich in Schritt 2 ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung die Ärztin oder Arzt des Gesundheitsamtes. Die Entscheidung über eine vorzeitige Aufnahme in die Schule oder eine Zurückstellung trifft die Schule.