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Jugendzahnpflege

Jugendzahnpflege

Die Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg dient der Förderung der Zahngesundheit sowie der Vorbeugung und Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen von null bis achtzehn Jahren. 

Ziele der Jugendzahnpflege sind u.a.

…Kinder und Sorgeberechtigte an einen gesunden Lebensstil heranzuführen, um die Zähne langfristig gesund zu erhalten 

…etwaige Zahnschäden frühzeitig zu erkennen, um Behandlungsmaßnahmen rasch einzuleiten und größere Zahnschäden zu verhindern

Dadurch unterstützt die Jugendzahnpflege ein gesundes Aufwachsen der Kinder, trägt zum Kinder- und Jugendschutz bei und stellt ein wesentliches Element der öffentlichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen dar. Die entsprechenden Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg sind durch § 21 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst festgelegt. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass landesweit alle Kinder in gleicher Weise von den Maßnahmen profitieren.

Maßnahmen der Jugendzahnpflege

Die Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden vorrangig in Kindergruppen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen, durchgeführt. Jeweils als regionale Arbeitsgemeinschaften für Zahngesundheit arbeiten die Gesundheitsämter dabei eng mit den gesetzlichen Krankenkassen und der niedergelassenen Zahnärzteschaft zusammen (zahnärztliche Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V). Die zahnärztliche Gruppenprophylaxe umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Motivation und Anleitung zu einer altersentsprechenden, möglichst optimalen Mundhygiene,
  • Beratung bezüglich einer (zahn-)gesunden Ernährung,
  • Fluoridierungsmaßnahmen, um die Widerstandskraft der Zähne zu erhöhen,
  • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, um etwaigen Behandlungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Diese Maßnahmen werden durch Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und durch engagierte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen (sogenannte Paten-Zahnärzte), sowie durch speziell geschulte Angestellte der Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Dadurch werden gesundheitsfördernde Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ergänzt. Auf diese Weise werden die Empfehlungen in den Lebensalltag der Kinder integriert und können dauerhaft fortgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige Zähneputzen in Kindertageseinrichtungen. Damit werden den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, um sich langfristig selbst um die Gesunderhaltung ihrer Zähne kümmern zu können („oral self-care“).

Über die Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden die Sorgeberechtigten vorab schriftlich informiert. Mit Ausnahme der Fluoridierungsmaßnahmen ist die Teilnahme in den Schulen für alle Kinder Pflicht (§ 91 Schulgesetz Baden-Württemberg). In Kindertageseinrichtungen wird für die zahnärztlichen Untersuchungen vorab das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt. Über das Ergebnis der Untersuchungen werden die Eltern schriftlich informiert.

Gesundheitsberichterstattung

Die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter fassen die Befunde zur Mundgesundheit regelmäßig anonymisiert zusammen und bewerten diese im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung (GBE). Die Gesundheitsberichterstattung verfolgt dabei die folgenden Zielsetzungen:

  • GBE stellt Orientierungsdaten zur Verfügung und ermöglicht dadurch die zielgerichtete Planung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen
  • GBE überprüft die Wirkungen von präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die gesundheitliche Lage der Bevölkerung
  • GBE motiviert Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger zu einem verstärkten Engagement für die Gesundheit
  • GBE liefert Bürgerinnen und Bürgern sachgerechte Informationen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen

Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ e.V.) in größeren Zeitabständen bundesweite Erhebungen zur Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Diese Untersuchungen liefern Daten zur Zahngesundheit auf Ebene der Bundesländer. Auch Baden-Württemberg beteiligt sich an diesen Studien und hat hier regelmäßig sehr gut abgeschnitten. So ist Baden-Württemberg bundes- und europaweit eines der Länder mit den gesündesten Kinderzähnen.

Hygieneüberwachung

Nach § 23 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Hygiene-Verordnung Baden-Württemberg obliegt den Gesundheitsämtern die infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen. Mit der Hygieneüberwachung tragen die zahnärztlichen Dienste dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass zahnärztliche Behandlungen unter hygienisch einwandfreien Bedingungen durchgeführt werden.

Fachliche Stellungnahmen/Begutachtungen

Die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter erstellen fachliche Stellungnahmen und Gutachten zu zahnmedizinischen Fragestellungen für öffentliche Auftraggeber. Dazu gehören insbesondere Stellungnahmen zu zahnmedizinischen Leistungen für Asylbewerber gemäß §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Stellungnahmen in beihilferechtlichen Fragen.

Die Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg dient der Förderung der Zahngesundheit sowie der Vorbeugung und Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen von null bis achtzehn Jahren. 

Ziele der Jugendzahnpflege sind u.a.

…Kinder und Sorgeberechtigte an einen gesunden Lebensstil heranzuführen, um die Zähne langfristig gesund zu erhalten 

…etwaige Zahnschäden frühzeitig zu erkennen, um Behandlungsmaßnahmen rasch einzuleiten und größere Zahnschäden zu verhindern

Dadurch unterstützt die Jugendzahnpflege ein gesundes Aufwachsen der Kinder, trägt zum Kinder- und Jugendschutz bei und stellt ein wesentliches Element der öffentlichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen dar. Die entsprechenden Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg sind durch § 21 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst festgelegt. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass landesweit alle Kinder in gleicher Weise von den Maßnahmen profitieren.

Die Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden vorrangig in Kindergruppen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen, durchgeführt. Jeweils als regionale Arbeitsgemeinschaften für Zahngesundheit arbeiten die Gesundheitsämter dabei eng mit den gesetzlichen Krankenkassen und der niedergelassenen Zahnärzteschaft zusammen (zahnärztliche Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V). Die zahnärztliche Gruppenprophylaxe umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Motivation und Anleitung zu einer altersentsprechenden, möglichst optimalen Mundhygiene,
  • Beratung bezüglich einer (zahn-)gesunden Ernährung,
  • Fluoridierungsmaßnahmen, um die Widerstandskraft der Zähne zu erhöhen,
  • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, um etwaigen Behandlungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Diese Maßnahmen werden durch Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und durch engagierte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen (sogenannte Paten-Zahnärzte), sowie durch speziell geschulte Angestellte der Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Dadurch werden gesundheitsfördernde Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ergänzt. Auf diese Weise werden die Empfehlungen in den Lebensalltag der Kinder integriert und können dauerhaft fortgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige Zähneputzen in Kindertageseinrichtungen. Damit werden den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, um sich langfristig selbst um die Gesunderhaltung ihrer Zähne kümmern zu können („oral self-care“).

Über die Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden die Sorgeberechtigten vorab schriftlich informiert. Mit Ausnahme der Fluoridierungsmaßnahmen ist die Teilnahme in den Schulen für alle Kinder Pflicht (§ 91 Schulgesetz Baden-Württemberg). In Kindertageseinrichtungen wird für die zahnärztlichen Untersuchungen vorab das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt. Über das Ergebnis der Untersuchungen werden die Eltern schriftlich informiert.

Die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter fassen die Befunde zur Mundgesundheit regelmäßig anonymisiert zusammen und bewerten diese im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung (GBE). Die Gesundheitsberichterstattung verfolgt dabei die folgenden Zielsetzungen:

  • GBE stellt Orientierungsdaten zur Verfügung und ermöglicht dadurch die zielgerichtete Planung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen
  • GBE überprüft die Wirkungen von präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die gesundheitliche Lage der Bevölkerung
  • GBE motiviert Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger zu einem verstärkten Engagement für die Gesundheit
  • GBE liefert Bürgerinnen und Bürgern sachgerechte Informationen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen

Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ e.V.) in größeren Zeitabständen bundesweite Erhebungen zur Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Diese Untersuchungen liefern Daten zur Zahngesundheit auf Ebene der Bundesländer. Auch Baden-Württemberg beteiligt sich an diesen Studien und hat hier regelmäßig sehr gut abgeschnitten. So ist Baden-Württemberg bundes- und europaweit eines der Länder mit den gesündesten Kinderzähnen.

Nach § 23 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Hygiene-Verordnung Baden-Württemberg obliegt den Gesundheitsämtern die infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen. Mit der Hygieneüberwachung tragen die zahnärztlichen Dienste dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass zahnärztliche Behandlungen unter hygienisch einwandfreien Bedingungen durchgeführt werden.

Die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter erstellen fachliche Stellungnahmen und Gutachten zu zahnmedizinischen Fragestellungen für öffentliche Auftraggeber. Dazu gehören insbesondere Stellungnahmen zu zahnmedizinischen Leistungen für Asylbewerber gemäß §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Stellungnahmen in beihilferechtlichen Fragen.

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