Kommunale Gesundheitskonferenz
Allgemeines
Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein wichtiges Gremium auf Stadt- und Landkreisebene zur Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention, der medizinischen Versorgung, der Pflege und der Rehabilitation mit örtlichem Bezug. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sind im Landesgesundheitsgesetz (§5 Abs. 1 Satz 1 LGG) verankert. Ziel der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist es, die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu verbessern, zur gesundheitlichen Chancengleichheit beizutragen und die gesundheitliche Lebensqualität zu steigern. Seit 2018 sind Kommunale Gesundheitskonferenzen flächendeckend in Baden-Württemberg eingerichtet, d. h. in allen Stadt- und Landkreisen mit Gesundheitsamt gibt es dieses Gremium.
Mitglieder
Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich insbesondere aus Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen zusammen - hierzu gehören:
- Gesundheitsförderung und Prävention,
- medizinische Versorgung, Pflege und Rehabilitation,
- Selbsthilfe,
- Patientenschutz,
- kommunale Behindertenbeauftragte,
- kommunale Suchtbeauftragte
- und weitere Institutionen, die Berührungspunkte mit dem zu beratenden Thema haben
Entsprechend bietet die Kommunale Gesundheitskonferenz eine Plattform zur Kooperation und Vernetzung für alle Akteure, die vor Ort zum Thema Gesundheit und Pflege eine wesentliche Rolle spielen. Sie stellt damit ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Vernetzung und Zusammenarbeit dar und trägt auf kommunaler Ebene zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bei.
Ziele
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen für die regionale Gesundheitsplanung genutzt und die Gremiumsmitglieder aktiv an der Gesundheitsplanung beteiligt werden. Die durch die Gesundheitsplanung identifizierten Problemfelder in der Gesundheitsförderung, der Prävention, der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfe sollen in dieses Gremium eingebracht werden. Ausgehend von diesen Erkenntnissen zeigt die Kommunale Gesundheitskonferenz regionale Bedarfe auf, entwickelt Ziele, Handlungsempfehlungen und Lösungswege, die gemeinsam mit den Akteuren und Akteurinnen abgestimmt und strukturell umgesetzt werden.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein wichtiges Gremium auf Stadt- und Landkreisebene zur Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention, der medizinischen Versorgung, der Pflege und der Rehabilitation mit örtlichem Bezug. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sind im Landesgesundheitsgesetz (§5 Abs. 1 Satz 1 LGG) verankert. Ziel der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist es, die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu verbessern, zur gesundheitlichen Chancengleichheit beizutragen und die gesundheitliche Lebensqualität zu steigern. Seit 2018 sind Kommunale Gesundheitskonferenzen flächendeckend in Baden-Württemberg eingerichtet, d. h. in allen Stadt- und Landkreisen mit Gesundheitsamt gibt es dieses Gremium.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich insbesondere aus Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen zusammen - hierzu gehören:
- Gesundheitsförderung und Prävention,
- medizinische Versorgung, Pflege und Rehabilitation,
- Selbsthilfe,
- Patientenschutz,
- kommunale Behindertenbeauftragte,
- kommunale Suchtbeauftragte
- und weitere Institutionen, die Berührungspunkte mit dem zu beratenden Thema haben
Entsprechend bietet die Kommunale Gesundheitskonferenz eine Plattform zur Kooperation und Vernetzung für alle Akteure, die vor Ort zum Thema Gesundheit und Pflege eine wesentliche Rolle spielen. Sie stellt damit ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Vernetzung und Zusammenarbeit dar und trägt auf kommunaler Ebene zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bei.
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen für die regionale Gesundheitsplanung genutzt und die Gremiumsmitglieder aktiv an der Gesundheitsplanung beteiligt werden. Die durch die Gesundheitsplanung identifizierten Problemfelder in der Gesundheitsförderung, der Prävention, der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfe sollen in dieses Gremium eingebracht werden. Ausgehend von diesen Erkenntnissen zeigt die Kommunale Gesundheitskonferenz regionale Bedarfe auf, entwickelt Ziele, Handlungsempfehlungen und Lösungswege, die gemeinsam mit den Akteuren und Akteurinnen abgestimmt und strukturell umgesetzt werden.